Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND: 01.10.2015

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch wenn sich die neXon IT GmbH nicht bei jedem einzelnen Rechtsgeschäft ausdrücklich darauf bezieht. Sie gelten im Rahmen der gesamten Geschäftsverbindung zu einem Kunden, auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, welche die neXon IT GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.

2. Angebote und Preise

Alle Angebote der neXon IT GmbH sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben erstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Bei Änderung von Gestehungskosten, bestehenden Steuern, Frachttarifen u.a., die den Preis der Lieferung beeinflussen, behält sich die neXon IT GmbH entsprechende Preisberichtigungen bei der endgültigen Abrechnung vor. Aufträge ohne Preisvereinbarung werden zum Lieferungstagespreis berechnet. Die zu Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und sonstige technische Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Zahlungen

Rechnungen der neXon IT GmbH sind sofort ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Anders lautende Zahlungsbedingungen können vereinbart werden, diese sind jedoch nur gültig wenn die neXon IT GmbH diese schriftlich bestätigt. Sollte dies nicht der Fall sein gilt die Zahlungsbedingung wie oben. Diese Regelungen gelten auch für Rechnungen auf Teillieferungen und für Anzahlungsrechnungen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die neXon IT GmbH über den Betrag verfügen kann. Die neXon IT GmbH akzeptiert keine Zahlungen per Wechsel oder Scheck. Dem Käufer steht weder ein Leistungs-verweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich fälliger Zahlungen zu. Aufrechnungen mit Gegenforderungen stehen Unternehmern nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt ist. Etwaige Beanstandungen des Käufers haben somit auf dieErfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss.

4. Abnahme und Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die neXon IT GmbH – unbeschadet der sonstigen ihr zustehenden Rechte – berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann die neXon IT GmbH den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so gilt vorstehende Regelung über den Zahlungsverzug vorbehaltlich sonstiger Rechte entsprechend. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Entspricht der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht, ist die neXon IT GmbH berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung ohne Nachweis im Einzelnen in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen.

5. Auftragsannahme

Aufträge und Verpflichtungen werden für die neXon IT GmbH nicht ohne schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für alle mündlichen Vereinbarungen mit Mitarbeitern der neXon IT GmbH. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen. Auftragsannullierungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis der neXon IT GmbH gültig. In diesem Fall steht der neXon IT GmbH ohne Einzelnachweis ein Schadenersatz in Höhe von 50% der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Im Einzelfall bleibt der neXon IT GmbH vorbehalten, einen höheren Schadenersatz zu verlangen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, so ist die neXon IT GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und/oder nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht erfüllt, so kann die neXon IT GmbH wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Lieferzeit, Lieferung, Versand, Verpackung

Lieferzeitangaben erfolgen nur annähernd. Die neXon IT GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die neXon IT GmbH nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrückliche Weisung gibt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die neXon IT GmbH kann keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Ware beim Käufer übernehmen. Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Verkehrsstörungen, Waren- und Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung, Ausfall der Energiezufuhr und sonstige Betriebsstörungen sowie andere von der neXon IT GmbH nicht zu vertretende Hindernisse, die die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, berechtigen die neXon IT GmbH, die Lieferung während der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Insbesondere bei Aufträgen mit Entwicklungsanteil und bei Spezialsystemen kann die neXon IT GmbH angemessene Nachfristen in Anspruch nehmen. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von ihr zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Wenn dem Käufer unverzüglich Mitteilung gemacht wird, dass die Lieferung aus den vorgenannten Gründennicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Liefertermin erfolgen kann, ist der Rücktritt und die Forderung von Schadenersatz durch den Käufer ausgeschlossen. Gerät die neXon IT GmbH mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7. Eigentumsvorbehalt, Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die neXon IT GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Es gilt auch bei Weiterverkauf verlängerter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt und ermächtigt, und nur für den Fall, dass die Forderungaus der Weiterveräußerung auf die neXon IT GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf Verlangen der neXon IT GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an die neXon IT GmbH bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für die neXon IT GmbH bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, so ist die neXon IT GmbH auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherungbeeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu versenden oder durch Sicherung zu übereignen. Der Käufer hat die neXon IT GmbH von einer Pfändung durch Dritte sofort zu benachrichtigen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die neXon IT GmbH den Kaufgegenstand von dem Käufer herausverlangen. In derZurücknahme der Vorbehaltsware durch die neXon IT GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat der neXon IT GmbH oder deren Beauftragten jederzeit das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten, an dem die Vorbehaltsware gelagert wird.

8. Gewährleistung und Schadensersatz

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, leistet die neXon IT GmbH Gewähr für fehlerfreie Herstellung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Käufer hat die von der neXon IT GmbH gelieferten Waren unverzüglich nach ihremEintreffen auf Transportschäden, Material- und Herstellungsfehler zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen sind der neXon IT GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt desGefahrenübergangs, bei Spezialsystemen bei Inbetriebnahme, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Bei berechtigten Mängelrügen kann die neXon IT GmbH nach ihrer Wahl innerhalb einer angemessenenFrist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen kann der Käufer stattdessen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere wegen Schadenersatz für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, auch für etwaige Schäden, die zurückzuführen sind auf das Betreiben von Software sowie auf von der neXon IT GmbH erbrachte anderweitige Leistungen, seien dieses Systembestandteile oder selbständige Leistungen, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht nachweislich auf dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften beruht oder der neXon IT GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Software und deren Fehler sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden oder Vollkaufmännern ist die Gewährleistungszeit auf 12 Monate beschränkt.Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt. Nimmt der Käufer oder ein Dritter an der von der neXon IT GmbH gelieferten Ware Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, wird mit den Waren unsachgemäß umgegangen, insbesondere werden die Systeme unsachgemäß in Betrieb gesetzt bzw. Betrieben oder werden die Waren nach dem GefahrenübergangEinflüssen ausgesetzt, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, schließt dies Gewährleistungsansprüche des Käufers aus. Vom Gewährleistungsausschluss erfasst werden auch Systemausfälle, die von durch den Käufer beigestelltenProgrammen oder Spezialelektronik oder Geräten herrühren. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlenderProgramm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Natürliche Abnutzung sowie die normale Wartung unterliegenebenfalls nicht der Gewährleistungspflicht der neXon IT GmbH. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen,soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die neXon IT GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigeVermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

9. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die neXon IT GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet.

10. Haftungsbeschränkungen

Der Schadenersatz wird auf die Haftungshöchstsumme je Schadenfall in Höhe von 10.000 Euro beschränkt. Mit Rücksicht auf die Haftungsbegrenzung wird dem Käufer der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

11. Verwendung von Kundendaten

Die neXon IT GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

12. Einhaltung von Ausfuhrkontroll-Bestimmungen

Die gelieferten Waren unterliegen teilweise deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontroll-Bestimmungen. Eine Wiederausfuhr oder eine Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung der US-Behörden und des Bundesausfuhramtes erlaubt, welche von dem Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen ist. Der Käufer ist zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen bei Wiederverkauf verantwortlich. DieVersagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Teilweise Aufhebung der Bedingungen

Der Käufer kann bei von der neXon IT GmbH geübter Nachsicht in der Handhabung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Liefer- und Zahlungsbedingungen in irgendeinem Punktzuwiderhandeln.Sollten einzelne Teile des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten, Neustadt a. d. Aisch vereinbart; die neXon IT GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Bei Auslandsgeschäften gilt deutsches Recht als vereinbart. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

neXon IT GmbH • Würzburger Str. 9a • D-91613 Marktbergel • Geschäftsführer: Harald Götz • Amtsgericht/Registergericht Fürth HRB 15264